Geschäftsordnung

Geschäftsordnung
Stand: 18.06.2001 – Letzte Änderung: 2001

1. Begriffserklärungen

Die LDVH-Geschäftsordnung bezieht sich auf die Verteilung der Geschäfte
auf die Präsidiumsmitglieder.
Das Präsidium des LDVH teilt sich entsprechend der Satzung auf in

a) das geschäftsführende Präsidium, bestehend aus
- dem Präsidenten
- dem Vizepräsidenten Bereich Sport
- dem Vizepräsidenten Bereich Marketing und Verwaltung
- dem Schatzmeister

b) das erweiterte Präsidium, bestehend aus
- dem Schriftführer
- dem Landesjugendleiter
- dem Damenbeauftragten
- den Ligaobmännern
- dem Medienreferenten

2. Bestimmungen

2.1 Das Präsidium ist geschäftsführend und führt die Geschäfte des LDVH
nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, dieser Geschäftsordnung, sowie
dem gesamten Regelwerk des LDVH.
Das Präsidium arbeitet mit den Vertretern der Vereine zum Wohle des
LDVH zusammen.

2.2 Die Verteilung der Aufgabenbereiche auf die Mitglieder des Präsidiums
ergibt sich aus dem als Anhang gekennzeichnete Geschäftsverteilungsplan,
der Bestandteil der Geschäftsordnung ist.

2.3 Die Präsidiumsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung. Sie arbeiten
kollegial zusammen und unterrichten gegenseitig über wichtige Maßnahmen
in ihrem Geschäftsbereich.

2.4 Das Präsidium ist weisungs- und entscheidungsbefugt in allen Belangen des
LDVH, ausgenommen die Belange, welche unter die Zuständigkeit des
Hauptausschusses, der Delegiertenversammlung oder andere Organe des LDVH
fallen.

2.5 Unter der Zuständigkeit des Präsidiums fallen folgende Punkte:
a) Rechtliche Vertretung des LDVH in allen Belangen
b) Aufstellung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes.
c) Einberufung der Delegiertenversammlung, sowie Aufstellung der Tagesordnung.

d) Verhandlungen mit den Sponsoren für den Bereich des LDVH (Vor Abschluß
von Sponsorenverträge mit einer Laufzeit mehr als drei Jahre muß die
Zustimmung der Delegiertenversammlung eingeholt werden.
e) Einsatz von Sponsoren erhaltene Gelder im Sinne des LDVH.
f) Vertretung des LDVH gegenüber anderen Landesverbänden, sowie dem DDV.

2.6 Maßnahmen und Geschäfte, die für den LDVH von außergewöhnlicher
Bedeutung sind oder mit denen ein wirtschaftliches Risiko verbunden ist,
müssen auf Antrag eines Präsidiumsmitglied der Delegiertenversammlung
vorgelegt werden. Der Präsident hat auf eine einheitliche Geschäftsführung
hinzuwirken und ist über alles zu unterrichten.

2.7 Der Präsident des LDVH repräsentiert den LDVH gegenüber der Öffentlichkeit,
insbesondere Behörden, Verbände und Medien. Er kann diese Aufgaben auch auf
ein anderes Mitglied des Präsidiums übertragen.
3. Geschäftsbereiche der Präsidiumsmitglieder

1. Präsident

- Repräsentation des LDVH nach innen und außen
- Ansprechpartner in allen Fragen den LDVH betreffend
- Kontrollinstanz des Präsidiums
- Delegationsberechtigter
- Sitzungsleiter bei allen Organversammlungen lt. Satzung
- Weisungsberechtigt gegenüber allen Präsidiumsmitgliedern

2. Vizepräsident Bereich Marketing und Verwaltung

- Vertreter aller Präsidiumsmitglieder
- Öffentlichkeitsarbeit incl Pressewesen
- Kontrollinstanz des Präsidiums
- Marketing und Sponsoren

3. Vizepräsident Bereich Sport

- Vertreter aller Präsidiumsmitglieder
- Kontrollinstanz des Sportbetriebes im LDVH
- Ausarbeitung der Sport- und Wettkampfordnung
- Überwachung der Turnierorganisation und des Ligabetriebes
- Verantwortlich für die LDVH-Ranglisten (Damen, Herren, Jugendliche)
- Verantwortlich für die Team-Aufstellung bei überregionalen Veranstaltungen
- Verantwortlich für die Nominierung von Spieler/-innen bei überregionalen
Veranstaltungen.
- Vorsitzender des Sportausschusses des LDVH
- Vertretung des LDVH im DDV-Sportausschuß
- Verwaltung der Dateien mit Vereinsadressen und Spielerdaten mittels EDV

4. Schatzmeister
- Kassenführung einschließlich Kontenverwaltung
- Buchführung incl. Jahresabschluß
- turnusmäßige Abgabe der erforderlichen Unterlagen zum Erhalt der Gemeinnützigkeit
- Verwaltung und Verteilung der Gelder aus Mitgliedsbeiträgen und Startgeldern
- Verwaltung sonstigen Verbandsvermögen
- Verwaltung der Dateien mit Vereinsadressen und Spielerdaten mittels EDV
- Vorsitzender des Finanzauschusses des LDVH
- Vertretung des LDVH im DDV-Finanzauschuß

5. Schriftführer

- Schriftverkehr aller Art
- Weiterleitung eingehender Informationen an die zuständigen Präsidiumsmitglieder
- Registratur und Protokollführung

6. Landesjugendleiter, Damenbeauftragter und Ligaobmänner

- Offizielle Vertreter des Vizepräsidenten Sport (in der Reihenfolge: Landesjugendleiter, Damenbeauftragter, Ligaobmänner) in sportlichen Fragen
- Überwachung der jeweiligen Turniere, bzw des Ligabetriebes
- Landesjugendleiter und Damenbeauftragter sind Teamchefs der jeweiligen
Mannschaften
- Koordination mit den Vereinen hinsichtlich ihres Aufgabenbereiches
- Vertretung des LDVH in den DDV-Fachauschüssen (Sportausschuß/Jugendausschuß)
- Verantwortlich für die Nominierung für überregionale Turniere

 

7. Pressewart/Medienreferent

- Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Medien (TV, Zeitungen etc)
- Erstellen von Berichten/Reportagen
- Unterrichtung der Vereine über das Geschehen im LDVH

 

Hamburg, den 18.06.01